Aufnahme von Mitgliedern

Erwartungen an Mitglieder

 

 

Unsere Gesellschaft besteht aus etwa 200 Mitgliedern (Aktiv- und Passiv-Mitglieder), einer „gesunden“ Altersstruktur. Diese geht von Jugendlichen ab 12 Jahren bis zu den ältesten Schützen um die 90 Jahre.

 

Auf modernen Schiessanlagen bieten wir Interessierten auf alle Distanzen individuelle

Schnuppertrainings. Bei den Pistolen ist die Teilnahme am Einführungskurs obligatorisch.

 

Neue Vereinsmitglieder unterstützen wir zudem gerne mit Tipps und Tricks für verbessertes,

sportliches Schiessen.

 

Wir erwarten eine aktive Teilnahme am Vereinsleben. Darunter verstehen wir neben der  Teilnahme an den Trainings für die Jahresmeisterschaften auch die Teilnahme an auswärtigen Schiessanlässen. Zudiedem  und die Teilnahme an Helfereinsätzen wie  Räumungs- und Instandstellungsaktionen, Hilfe beim Auf- und Abbügeln des Skilifts und bei Unterhaltsarbeiten an der Schiessanlage.

 

Diese ehrenamtlichen Arbeiten und die Teilnahme an den Anlässen sind ein wichtiger Teil der Identität unserer Gesellschaft.

 

Wir treffen uns jeweils donnerstags nach dem Schiessen zum Stamm in unserer wunderschönen Schützenstube.

 

Höhepunkte der Sommer-Saison sind je nach Disziplin der Jahresanlass, eine 2-3 tägige Reise an ein kantonales oder eidgenössisches Schützenfest, die Teilnahme an den historischen Schiessen am Stoss, Rütli und am Morgarten und das Endschiessen.

Es werden zwei Hauptversammlungen im Frühling und Spätherbst mit anschliessendem Essen durchgeführt.

 

Auch treffen wir uns immer wieder zu Apéros am 1.  August und am Silvester, sowie zu einem Gesellschaftsanlass mit Angehörigen im Herbst.

 

Im Winter betreiben wir den Skilift Beckenhalde, auch hier sind wir immer wieder auf die Mithilfe unserer Mitglieder angewiesen.

 

 

Schweizer mitglieder

Die Aufnahme von Mitgliedern mit schweizerischer Staatsbürgerschaft ist an folgende Auflage geknüpft:

 

Um als Mitglied aufgenommen zu werden benötigen wir entweder einen Auszug aus dem Strafregister oder einen aktuellen Waffenerwerbsschein (WES).

 


Ausländische Mitglieder

Die Aufnahme von ausländischen Mitgliedern ist in der Schweiz an gewisse Auflagen bei der Aufnahme geknüpft.

Wir müssen diese beim Sicherheit- und Justizdepartement, Amt für Militär und Zivilschutz, Militär - Kreiskommando anmelden.

 

UM NICHT-SCHWEIZER ALS MITGLIED EINES SCHÜTZENVEREIN VEREIN AUFZUNEHMEN, BENÖTIGEN WIR FOLGENDES

1. Einen Auszug aus dem Strafregister

    (kann auf dem Postamt angefordert werden)

2. Ein schriftliches persönliches Gesuch 

3. Eine Kopie der Niederlassungsbewilligung. 

  

Sobald wir alles haben wird das Ganze von unserem Verein an die Behörde weitergeleitet. Die Rechtliche Grundlage ist die folgende: Art. 12, bst. b der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31)