Aufnahme von Mitgliedern

Schweizer mitglieder

Die Aufnahme von Mitgliedern mit schweizerischer Staatsbürgerschaft ist in den Statuten geregelt und an keine weiteren Auflagen geknüpft.


Ausländische Mitglieder

Die Aufnahme von ausländischen Mitgliedern ist in der Schweiz an gewisse Auflagen bei der Aufnahme geknüpft.

Wir müssen diese beim Sicherheit- und Justizdepartement, Amt für Militär und Zivilschutz, Militär - Kreiskommando anmelden.

 

UM NICHT SCHWEIZER ALS MITGLIED EINES SCHÜTZENVEREIN VEREIN AUFZUNEHMEN, BENÖTIGEN WIR FOLGENDES

1. Einen Auszug aus dem Strafregister

    (kann auf dem Postamt angefordert werden)

2. Ein schriftliches persönliches Gesuch 

3. Eine Kopie der Niederlassungsbewilligung. 

  

Sobald wir alles haben wird das Ganze von unserem Verein an die Behörde weitergeleitet. Die Rechtliche Grundlage ist die folgende: Art. 12, bst. b der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31)