Stellungnahme der Feldschützengesellschaft der Stadt St.Gallen zum Bericht im St.Galler Tagblatt vom 4. September 2020 «Der Weierweidbach ist aus dem Untergrund befreit»
Die Feldschützengesellschaft der Stadt St.Gallen freut sich über die Bachoffenlegung im Tal der Demut, denn sie hat an diesem Projekt mitgearbeitet. Der Präsident des Naturschutzvereins der Stadt St.Gallen und Umgebung (NVS) Robert Schmid sieht dies allerdings anders. Bereits schon 2017 beklagte er im Tagblatt, dass für die Bachöffnung nichts getan wurde. Im Tagblatt vom 4. September 2020 meinte er, dass «Die Bachfreilegung sei besonders dem St.Geörgler Schützenverein ein Dorn im Aug gewesen». Diese Aussagen sind einfach völlig falsch und ehrverletzend.
Der NVS hat mit grossem finanziellem Aufwand ein Projekt erarbeiten lassen und damit den Anstoss zur Bachoffenlegung gegeben. Das vorgestellte Projekt war aber in seiner ursprünglichen Form, vorsichtig ausgedrückt, so überhaupt nicht umsetzbar. Der NVS behauptet zwar das Gegenteil. Bei dieser Erarbeitung ist das Gespräch weder mit den Feldschützen noch mit anderen vom Projekt Betroffenen gesucht worden, sie sind nicht einmal darüber orientiert worden und erfuhren wie alle anderen St.Galler auch erst aus den Medien davon. Nachbarschaftlicher Umgang sieht anders aus.
Das vom NVS vorgestellte Projekt liess zu viele Fragen offen, zu viele Gesetze, Verordnungen und Rechte von Betroffenen wurden nicht berücksichtigt. Eine gesamtheitliche Lösung mit einer Öffnung des Baches über seine gesamte Strecke war deshalb mehr als angebracht, also von der Stelle, wo der Bach am Rand der Beckenhalde am Waldrand in den Untergrund verschwindet bis zum Damm bei der GBS. An wichtigen Stellen ergeben sich dabei aber sowohl aus der Topographie wie auch aus den vielen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, z.B. hinsichtlich Zonenabstände, halt leider deutlich kompliziertere Situationen als in der Ebene. Die entsprechenden Abklärungen und Planungen unter Berücksichtigung aller Ansprüche, im NVS-Projekt eben nicht enthalten, waren sehr anspruchsvoll und zeitaufwändig.
Einspruch gegen das Projekt musste die Feldschützengesellschaft der Stadt St.Gallen nur machen, weil aufgrund eines Lapsus bei der Stadt das Projekt öffentlich aufgelegt wurde, bevor eine bereits anberaumte Sitzung zur Bereinigung des Projektes noch vor der öffentlichen Auflage stattfinden konnte. Die Stadt St.Gallen bildete danach aber vorbildlich eine Arbeitsgruppe mit eigenen Fachleuten unter Einbezug von kantonalen Experten und lud alle Betroffenen zur Mitarbeit ein. Der NVS lehnte eine Mitarbeit ab und stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr Projekt umsetzbar sei und darum keine weiteren Diskussionen mehr nötig wären. In mehreren intensiven Sitzungen dieser Arbeitsgruppe, in der auch die Feldschützengesellschaft sehr aktiv mitarbeitete, wurde ein praktisch vollständig neues Projekt erarbeitet und aufgelegt, in welchem die Öffnung des Weierweidbaches in seiner gesamten Länge gesamtheitlich bearbeitet wurde.
Als Ergebnis ist der Weierweidbach nun freigelegt und renaturiert, und dank grossem Engagement der Feldschützengesellschaft besteht nun auch eine verbindliche, rechtliche Sicherheit für eine zukünftige, gänzliche Offenlegung des Weierweidbaches. Eine solche hat die Feldschützengesellschaft nota-bene zur gleichzeitigen Umsetzung mit der jetzt abgeschlossenen Offenlegung bereits in der Arbeitsgruppe gefordert, konnte sich aber gegen die Stadt nicht durchsetzen.
Wenn der NVS in der Arbeitsgruppe nicht mitarbeitet, ist es natürlich logisch, dass er auch keine Kenntnisse über die Schwierigkeiten und den Fortschritt der Arbeiten erhält. Dass aber dieses Unwissen in den letzten 3 Jahren immer wieder in Vorwürfen «Das Projekt geht nicht vorwärts und ist schubladisiert» des NVS-Präsidenten an die Stadt und die Arbeitsgruppe in den Medien verbreitet wird, ist mehr als nur erstaunlich. Der Vorwurf an die Feldschützen, das Projekt wäre ihnen «ein Dorn im Auge gewesen» mehr als nur ehrverletzend.
An der Hauptversammlung der Feldschützen-Gesellschaft der Stadt St. Gallen (FSG) vom 15. März 2018 orientierte der FSG-Präsident die zahlreich anwesenden, sehr interessierten Mitglieder unter anderem auch über den Stand der Renaturierung im Tal der Demut, die im Volksmund «Bachfreilegung» genannt wird.
Von dieser Renaturierung ist die FSG ja doppelt betroffen: Nicht nur muss die nachhaltige Ableitung des Regenwassers vom Grundbesitz der Feldschützen sichergestellt werden, um weitere Überschwemmungen zu vermeiden. Es müssen auch die Implikationen der Bachfreilegung auf das Gelände der Weiherweid in die Überlegungen einbezogen werden. Beide Aspekte fehlten in der damaligen Projektauflage (vergl. Stellungnahme Projekt Renaturierung des Tal der Demut vom 24. Februar 2016 auf der Website feldsg.ch/news und Informationen).
Der Bericht im St.Galler Tagblatt vom 6. März 2018 zur HV des NVS, bei dem das Thema «Tal der Demut» besonders hervorgehoben wurde, hat in der Feldschützengesellschaft einige Diskussionen ausgelöst. Der Gastkommentar des NVS-Präsidenten in den St.Galler Nachrichten vom 14. März 2018 mit den unwahren und ehrverletzenden Vorwürfen an die Stadt am Tag vor der FSG-HV löste bei den Feldschützen nur verständnisloses und verärgertes Kopfschütteln aus. Sie verlangten nach einer ausführlichen Klarstellung.
Der NVS hat ja nach eigenen Angaben die Verantwortung und Mitarbeit für die Ausführung der Renaturierung abgelehnt und sich damit selber auf die Zuschauertribüne gesetzt. Dass der NVS von der Stadt St. Gallen nicht über jeden Schritt informiert wird, liegt in der Natur der Sache: Auskunft an Dritte über laufende Verfahren sieht unser Rechtssystem explizit nicht vor. Die Behörden machen also ihren Job richtig. Dass der NVS nun aber trotzig von «Funkstille» redet, nachdem er sich selber aus dem Projekt herausgenommen, sich damit von den Informationsquellen abgeschnitten hat, ist nicht nachvollziehbar.
Die FSG als betroffene Grundeigentümerin andererseits engagiert sich aktiv im Projekt «Bachfreilegung» und damit auch für die Belange und Interessen des NVS. Durch diese aktive Mitarbeit, in welche notabene schon viele Arbeitsstunden und Geld investiert worden sind, sind die FSG-Verantwortlichen auch über die Entwicklung und den Stand des Projektes vollständig informiert.
An der FSG-HV vom 15. März ist darum das Thema intensiv besprochen worden. Zitat aus dem Jahresbericht des Präsidenten zuhanden der HV: «Die [..] Aussage des Präsidenten des NVS St. Gallen, dass im Jahr 2017 nichts für die Bachöffnung getan wurde, stimmt – einmal mehr – überhaupt nicht! Im Gegenteil hatten wir mehrere intensive Sitzungen mit Vertretern der Stadt St. Gallen, auch unter Beizug der für die Bewilligung zuständigen Behördenmitgliedern des Kantons St. Gallen, um eben nicht nur die vom NVS vorgeschlagene Teilöffnung des Baches zu erreichen.
Eine gesamtheitliche Lösung mit einer Öffnung des Baches über seine gesamte Strecke soll aufgegleist werden, also auch eine Bachöffnung auf unserem Land [Weiherweid] soll geplant und bewilligt sein.»
Für eine Öffnung des Baches über seine gesamte Strecke sprechen verschiedene gewichtige Gründe, nicht zuletzt in seiner Gesamtheit ein viel besseres Renaturierungs-Projekt, welches ja auch im Interesse des NVS sein solle. An den relevanten Stellen im Gelände sind aber sowohl die Topographie als auch die Vorschriften hinsichtlich Zonenabstände, Gewässerschutz und weitere halt deutlich komplizierter als in der Demuttal-Ebene. Diese Abklärungen und Planungen verlangen daher ein professionelles Vorgehen und natürlich auch entsprechend viel Zeit und Arbeit.
Diese Herausforderungen werden von den Feldschützen im Interesse der Natur angenommen und in entsprechendes Engagement umgesetzt. Was der Präsident der FSG von den unqualifizierten Äusserungen aus Kreisen des NVS in der Tagespresse hinsichtlich «Verschleppung» oder «Aussitzen» hält, muss wohl nicht gross zwischen den Zeilen seines Berichtes gesucht werden: Statt «Aussitzen» war in Tat und Wahrheit «Einsitzen» angesagt, nämlich in die Arbeitsgruppen und die zahlreichen Sitzungen, welche das Projekt vorantreiben.
Respekt soll aber an dieser Stelle den Behörden von Stadt und Kanton St. Gallen gezollt werden: Diese haben sich überaus engagiert für die Renaturierung eingesetzt, teilweise mit einer Vehemenz, die nicht mehr ganz im Sinne der FSG war. Aber sie scheuten und scheuen den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht, um eine ganzheitliche Lösung im besten Interesse der Natur erreichen zu können – und das ist das Wichtigste. Ein «Chapeau!» ist angesagt, und sicher keine Schelte in der Tagespresse! Wenn es also sonst niemand irgendwo tut, hier ein herzliches «Danke und Kompliment» an die involvierten Vertreter der Stadt und des Kantons St. Gallen.
Gegenwärtig wird die komplette Bachfreilegung im Detail geplant und so weit getrieben, dass die dafür notwendigen Bewilligungen beim Kanton erreicht werden können. Nachdem die Bewilligungen des Kantons vorliegen, kann das Projekt hoffentlich zügig und in angemessener Etappierung umgesetzt werden.
Der Naturschutzverein St. Gallen NVS engagiert sich enthusiastisch für eine Bachoffenlegung des Weierweidbachs im Tal der Demut. So enthusiastisch, dass bestehende Probleme und Planungen übersehen werden. Das öffentlich aufgelegte Projekt des NVS enthält gewichtige Schwachpunkte, welche die Feldschützengesellschaft der Stadt St. Gallen veranlassten, dagegen Einsprache zu erheben.