NEIN zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht

ST. GALLEN, IM APRIL 2019

Wer glaubt, es gehe am 19. Mai um die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht, der irrt!

 

Vordergründig steht natürlich die Umsetzung einer weiteren EU-Richtline am 19. Mai zur Abstimmung. In Tat und Wahrheit geht es aber darum, bewusst zu entscheiden, wie weit wir als Volk die ‘dynamische’ Übernahme von EU-Dekreten treiben wollen.

Mit den Bilateralen-Verträgen und insbesondere mit dem Schengen-Abkommen haben wir zu viele unserer Kompetenzen an Brüssel abgegeben. Dem gilt es nun Einhalt zu bieten! Unsere Regierung hat uns damals versprochen, es werden nur ‘technische’ Anpassungen in unsere Gesetze Eingang finden. An dem wäre wohl wenig auszusetzten.

Wie wir nun aber alle zusammen merken müssen, dringt diese ‘dynamische’ Übernahme von Regelungen, welche bei weitem nicht einfach nur als ‘technisch’ zu bezeichnen sind, bis tief in unsere traditionellen, freiheitlichen Volksrechte ein. Ja, das Vorgehen führt unsern Volkswillen geradezu ad-absurdum: Der mehrheitliche Beschluss an der Urne zum Waffenrecht erst 2011 hat gezeigt, dass unser bestehendes Waffenrecht vom Volk bewilligt wurde. Nun sollte dieser Volksentscheid durch die Hintertür umgekehrt werden. Dank dem Referendum am 19. Mai kann und muss dieses Vorgehen verhindert werden!

Wir müssen am 19. Mai deutlich NEIN sagen, damit wir unser Verhältnis mit der EU neu definieren können. Dies ist eine grosse Chance, da ‘nur’ das Schengen-Abkommen betroffen wäre, welches halt eben neu verhandelt werden müsste. Aber es geht am 19. Mai (noch) nicht um die grossen Brocken, welche alle Bereiche der bilateralen Abkommen betreffen würden und damit kaum abschätzbare wirtschaftliche Folgekosten hätten. Niemand sagt, die Situation wäre einfach – aber jetzt Probleme mit der EU zu bearbeiten ist um Grössenordnungen einfacher, als den Stecker erst später zu ziehen!

Nutzen wir also die Chance, sagen wir am 19. Mai NEIN zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht, damit wir unsere Handlungsfreiheit für die Zukunft bewahren!

 

Dr. Martin Schmatz, Feldschützen-Gesellschaft der Stadt St. Gallen, Präsident